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VO Der interkult. Menschenrechtsdiskurs (WS11)

VO Der interkult. Menschenrechtsdiskurs (WS11)

Vorlesung von Sophie Loidolt, gehalten im Wintersemester 2011

Titel: Der interkulturelle Menschenrechtsdiskurs und die "Menschenrechte des anderen Menschen" (Levinas)

Inhalte: Die VO versteht sich als eine Fortsetzung der VO vom letzten Semester, die sich mit Menschenrechtsbegriff und -kritik bei Hannah Arendt als Gegenfigur zum menschenrechtlichen Mainstreamdiskurs auseinandersetzte. (Ein Besuch dieser VO ist allerdings keine Voraussetzung!) Dieses Semester wird die menschenrechtliche Universalismus-(Kultur)Relativismusdebatte im Mittelpunkt stehen. Dabei soll die Frage nach der Inter/Kulturalität des Menschenrechtsbegriffs gestellt werden. Wie im vorigen Semester wird zuerst ein einführender Schwerpunkt auf die zentralen Debatten zum Thema gelegt, um dann einen phänomenologischen Alternativdiskurs bei Levinas zu beleuchten. Emmanuel Levinas entwirft eine Phänomenologie der Menschenrechte vom anderen Menschen her, die sich als fruchtbar für interkulturelle Menschenrechtskonzeptionen erweisen kann. Der klassische Begriff der Menschenrechte, der dem Diskurs des autonomen und souveränen Subjekts der Aufklärung entstammt, wird durch die Alteritätserfahrung einer Kritik unterzogen. Die Rede ist damit nicht mehr von einer reziproken Beziehung zwischen aus der Dritte-Person-Perspektive betrachteten Einzelsubjekten, sondern von der Asymmetrie zwischen Selbst und Anderem, die von Anfang an eine ethische Verantwortungsbeziehung impliziert. Inwieweit daraus Schlüsse auf eine Konzeption der Menschenrechte des/r Fremden und, generell, eine Menschenrechtsethik gezogen werden können, soll in der VO zur Diskussion gestellt werden.

Methoden: Vorlesung mit Diskussion.

Ziele: Ziel der Vorlesung ist, die klassische Menschenrechtskonzeption der Aufklärung sowie die menschenrechtliche Universalismus-(Kultur)Relativismusdebatte in ihren Grundzügen vorzustellen und im anschließenden Hauptteil der VO die kritischen Einwände von Levinas zu diskutieren. Auf diese Weise soll das phänomenologische Potenzial in diesem Diskurs sichtbar gemacht und neue Perspektiven auf den Menschenrechtsbegriff gewonnen werden können.

12 Folge

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