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Wohlergehen und Wohlentwickeln des Kindes

23. März 2016 von Gottfried Schweiger

Vortrag am 10.Kongress der Österreichischen Gesellschaft für Philosophie, Innsbruck.http://www.uibk.ac.at/ipoint/blog/1326563.html

An zwei Konzepten wird der Unterschied zwischen Kindern und Erwachsenen oftmalsfestgemacht: Verletzbarkeit und Autonomie. Kinder sind verletzbarer als Erwachsene undsie verfügen über eine zumindest nur eingeschränkte Autonomiefähigkeit. Aus diesen beiden kann abgeleitet werden, dass Kinder in größerem Ausmaß von Erwachsenen abhängig sind, eines besonderen Schutzes bedürfen und dass ihre Entscheidungs- und Handlungsfreiheit legitimerweise eingeschränkt werden darf. Mit diesen Aufgaben der Sorge(in Bezug auf ihre Verletzbarkeit) und der Begrenzung kindlichen Tuns (in Bezug auf ihreeingeschränkte Autonomiefähigkeit) werden in aller Regel die Eltern betraut. Aus derSpezifik der Kindheit als einer speziellen Phase des Menschseins folgt aber, wie ich zeigenwerde, weiters dass Kinder vom Staat prioritär zu unterstützen sind und dass die Rechteder Eltern, für ihre Kinder zu sorgen und die Handlungen ihrer Kinder einzuschränken,nur hinsichtlich ihrer Verpflichtung, dies in deren bestem Interesse zu tun, legitim sind.Es gibt somit auch gegenüber Kindern keine aus ihrer spezifischen „Natur“ ableitbarenVerfügungsrechte von Eltern, die nicht moralisch gerechtfertigt werden müssten. EinePriorisierung von Kindern bedeutet nun, dass diese bei der Verteilung von Gütern unter der Bedingung knapper und nicht ausreichender Ressourcen bevorzugt zu behandelnsind. Diese staatliche Sorge um Kinder wie auch diejenige der Eltern und anderer Akteure bezieht sich immer auf das beste Interesse der Kinder, welches über die Konzeptedes Wohlergehens und der Wohlentwicklung näher spezifiziert werden kann. Alle dieseDimensionen, die objektiv für das Wohlergehen und das Wohlentwickeln von Kindernvon Bedeutung sind, fallen dann unter den besonderen und prioritären Schutz durch denStaat bzw. der vom Staat dafür legitimierten Eltern. Wohlergehen und Wohlentwickelnbeschreiben dabei den Bezug auf den aktuellen Status des Kindes als Kind und auf denStatus des Kindes als eines zukünftigen Erwachsenen. Der Staat steht in der Verantwortung dieses Wohlergehen und Wohlentwickeln für alle Kinder in seinem Verantwortungsbereich zu gewährleisten und die Eltern dementsprechend zu unterstützen. Er kann aberauch legitimerweise die Eltern zur Verantwortung ziehen und sanktionieren, wenn dieseihre Aufgabe nicht oder in nicht ausreichendem Maße erfüllen.

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