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Die Grenzen des Erinnerungsbegriffs

30. Juni 2011 von Julia Shestakova

Der seit Mitte des 19. Jahrhunderts herrschende moderne Erinnerungsbegriff hat einen reproduktiven und reaktivierenden Charakter, d.h. er bedeutet eine Wiedererinnerung bzw. Erinnerung an etwas Erlebtes, Geschehenes und Erfahrenes: Erinnert wird an das, was zuvor einmal stattgefunden hatte und gewesen war und nunmehr wieder ins Leben gerufen werden soll; Geschehenes muss festgehalten werden, wenn es nicht in Vergessenheit geraten soll. Erinnerung hat demnach einen expliziten Vergangenheitsbezug: Ihr Wirkungsterrain begrenzt sich ausschließlich auf Gewesenes; sie setzt eine rückwärts gewandte Tätigkeit voraus. Doch ist das der einzig mögliche Weg, die Grenzen von Erinnerung abzustecken? Oder ist es möglich, den Erinnerungsraum auch um Zukünftiges zu erweitern? In meinem Vortrag skizziere ich Schellings Theorie der so genannten ‚transzendentalen’ Erinnerung am Beispiel seiner ersten Erlanger Vorlesung. Dabei geht es mir im ersten Schritt um die Auslegung des Erinnerungsbegriffs als Erinnerung an Künftiges: Schelling ergänzt die Erinnerung mit einer ahndenden Charakteristik, wodurch sich ein Wechsel der Erinnerung vom Aufbewahrungsraum zu einem prospektiven, produktiven und hervorbringenden Erinnerungsvermögen vollzieht. Die Verwandtschaft von Erinnerung und Ahndung bekommt bei Schelling eine neue Bedeutung, und zwar im Kontext eines erinnernden Erkenntniswegs der Philosophie: Die Erinnerung enthüllt sich nicht als eine Wiederholung, sondern als sein Entwurf, d.h. als eine in die Zukunft gerichtete ständige Neuauslegung und Neuentdeckung. In dem immerwährenden Kreis der Internalisierung und Externalisierung wird ursprüngliches Wissen dergestalt angeeignet, dass es eigentlich erneut geschaffen wird. Die Entdeckung und Erschaffung von Wissens ist nicht als ein einseitiges Streben des nach Wissen Strebenden zu verstehen: Das Wissen selbst ist in diesen dynamischen Prozess insofern einbegriffen, als es sich auch beständig erneuert: Erinnernd ringt man stets nach Neuem, wobei dieses Neue bereits ursprünglich da ist. Im zweiten Schritt erläutere ich den Wechsel im Verständnis von Erinnerung in der Mitte des 19. Jahrhunderts am Beispiel von Hegel. Die Neuvermessung der Grenzen des Erinnerungsbegriffs ziehen Sinnverschiebungen nach sich, die ambivalent ausfallen.

Diskussion zum Vortrag.

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